Kirchliche Trauung
Die kirchliche Trauung ist ein festlich gestalteter Gottesdienst zu Beginn der Hochzeitsfeier und der Ehe. Beide Partner geben sich gegenseitig das Versprechen vor Gott und der Festgemeinde, nach Gottes Willen für immer beieinander zu bleiben und füreinander da zu sein in guten und schweren Zeiten. Der Segen Gottes wird dem Brautpaar für das Gelingen der Ehe zugesprochen.
Wer sich kirchlich trauen lassen möchte, wird zuerst einen Termin für die Kirche und den Pfarrer im Gemeindebüro reservieren lassen. Um getraut werden zu können, müssen beide einer christlichen Kirche angehören und mindestens ein Partner dabei evangelisch sein. (Für den Fall, dass nur ein Partner der Kirche angehört, aber für die Ehe den Segen begehrt, besteht die Möglichkeit eines Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung. Dieser Gottesdienst kann ebenso festlich begangen werden, es fehlen ihm aber im Unterschied zur kirchlichen Trauung die Traufragen und das gegenseitige Eheversprechen vor Gott.)
Etwa drei Wochen vor der Trauung wird ein Traugespräch vereinbart. Zu diesem Traugespräch sind als Unterlagen mitbringen: die Familienstammbücher der Eltern. Falls in den Familienstammbüchern der Eltern des Paares die Taufe und Konfirmation nicht eingetragen ist, ist eine Tauf- und Konfirmationsbescheinigung mitzubringen. Beim Traugespräch werden neben der Aufnahme der persönlichen Daten für das Kirchenbuch alle wichtigen Fragen für die Gestaltung der kirchlichen Trauung besprochen. Auch die gemeinsame Geschichte des Brautpaares und die Bedeutung einer christlich geführten Ehe kommen zur Sprache. Das Brautpaar kann sich seinen Trauspruch aussuchen. Es ist üblich, dass das Brautpaar auch für den Altarschmuck der Kirche sorgt und sich dazu mit der Küsterin verständigt. Im eigenen Familienstammbuch, das man bei der standesamtlichen Trauung erhält, wird auch anschließend – oder falls es schon vorliegt vorher – die kirchliche Trauung beurkundet.